Sperrfristverkürzung

Sie haben eine Sperrfrist ausgesprochen bekommen? Wozu dient eigentlich diese Führerscheinsperre?

Ihnen wird eine gesetzliche Sperrfrist auferlegt, wenn Sie zum Beispiel wegen einer Trunkenheitsfahrt einen Strafbefehl erhalten haben. Innerhalb dieser Sperrfrist können Sie Ihren Führerschein nicht neu beantragen. Diese Zeitspanne beträgt in der Regel bis zu 12 Monaten.

Mit der auferlegten Sperrfrist sollen andere Verkehrsteilnehmer vor Ihnen geschützt werden, da Sie sich durch Ihr Tatverhalten im Straßenverkehr als verkehrsgefährdend gezeigt haben. Die Führerscheinsperre gilt demzufolge so lange, wie Sie noch eine Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr darstellen.

Die gerichtlich ausgesprochene Sperrfrist ist also nicht nur eine Strafmaßnahme, sondern sie stellt Ihnen im gleichen Maße mit der Sperrzeit einen persönlichen Zeitraum zur Verfügung, in dem Sie sich entwickeln können.

Die Sperrfrist ist als „Maßnahme der Sicherung und Besserung“ definiert und konzipiert. Unter gewissen Umständen liegt hierin Ihre Chance, Ihre Sperrfrist vorzeitig aufzuheben, wenn Sie Ihre Sperrfrist aktiv nutzen.

 

Wie kann ich meine Sperrfrist aktiv nutzen und eine Sperrfristverkürzung bewirken?

In manchen Fällen macht eine Sperrfristverkürzung Sinn. Meine seriöse verkehrstherapeutische Arbeit bietet Ihnen die Basis, Ihre Sperrfrist aktiv zu nutzen und damit nicht nur in Ihrer MPU, sondern zunächst auch vor Gericht zu überzeugen, dass von Ihnen keine Gefahr mehr für den öffentlichen Straßenverkehr ausgeht.

Der Richter oder Staatsanwalt „belohnt“ in nicht wenigen dieser Fälle Ihr proaktives Tun und wird demzufolge Ihre Sperrfrist von in der Regel 2 Monaten verkürzen.