Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit

Probezeit

Sie haben bereits ein Aufbauseminar in Ihrer Probezeit besuchen müssen und Ihre Führerscheinstelle hat Sie in Ihrer nun auf 4 Jahre verlängerten Probezeit erneut angeschrieben, weil Sie wieder im Straßenverkehr aufgefallen sind?

Die Führerscheinstelle empfiehlt Ihnen mit ihrem erneuten Schreiben an Sie nun eine Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit.

Dies macht Ihre Behörde nicht ohne Grund, denn Sie möchte Ihnen mit der Verkehrspsychologischen Beratung in der Probezeit eine letzte Rehabilitations-Chance geben, bevor sie Ihnen Ihre frisch erstandene Fahrerlaubnis entziehen müsste, sollten Sie im Straßenverkehr noch einmal auffallen.

Die Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit ist eine vertrauliche Einzelberatung, in der Sie Zeit und Raum haben, mit meiner Hilfe die persönlichen Ursachen für Ihre Wiederauffälligkeit ausfindig zu machen, um mit mir in einem weiteren Schritt sinnvolle Lösungsstrategien zur Vermeidung etwaiger weiterer Auffälligkeiten zu erarbeiten.

Mit Ihrem Engagement, eine verkehrspsychologischen Beratung in der Probezeit in Anspruch zu nehmen, schützen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer und verhindern, dass sich in Ihrer jungen Fahrgeschichte etwa ein problematisches Fahrverhalten verfestigt. Hierdurch sichern Sie sich ein zukünftig dauerhaftes punktefreies und unbeschwertes Fahren.

Der Zeitaufwand für die Verkehrspsychologischen Beratung in der Probezeit beträgt 3 Einzelsitzungen à 60 Minuten in einem Zeitraum von mindestens 2 Wochen.

* Auf der Hompage des des Kraftfahrt-Bundesamts www.kba.de finden Sie weitere wichtige Infos zu den einzelnen Sanktionsstufen in der Probezeit unter „Maßnahmen während der Probezeit“.